Technische Angaben

Diese Führerscheinklasse berechtigt zum Fahren von Bussen und stellt den Einstieg in diese Klasse dar. Es dürfen Fahrzeuge bewegt werden, die zwischen 8 und 16 Personen befördern. Der Fahrer ist in dieser Aufzählung nicht berücksichtigt.

Die Fahrzeuge dürfen eine Länge von acht Metern nicht überschreiten. Zugelassen sind auch Anhänger bis zu einer Gesamtmasse von 750 Kilogramm.

Um Fahrzeuge, die der Beförderung von Personen dienen fahren zu dürfen, wird mindestens die Führerscheinklasse D1 benötigt. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeug.

 

Voraussetzungen 

Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird nur zugelassen, wer bereits im Besitz des Führerscheins Klasse B ist. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um Auszubildende zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb handelt. Diese können die Prüfung bereits im Alter von 18 Jahren ablegen. 

Weitere Voraussetzungen für die Führerscheinklasse D1 sind ein ärztliches Gutachten und ein Sehtest. Zusätzlich muss ein Arbeitsmediziner die Belastungsfähigkeit des Teilnehmers bescheinigen. Wie beim Erwerb des Führerscheins allgemein üblich, muss die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden.

Der Erwerb der Führerscheinklasse D1 allein reicht nicht aus, um zur Personenbeförderung ausgelegte Fahrzeuge zu bedienen. Die Teilnehmer benötigen zusätzlich die Grundqualifikation für Personenbeförderung.

 

Kosten

Wer den Führerschein Klasse D1 ablegen möchte, muss mit vergleichsweise hohen Kosten rechnen. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen und Anbietern. Ein Vergleich lohnt in jedem Fall. Viele Ausbilder beteiligen sich an der Finanzierung oder übernehmen die Kosten komplett. Allgemein bewegen sich die Kosten zwischen 4.000 und 4.500 Euro.

 

Dauer 

Der Führerschein Klasse D1 wird zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Für eine Verlängerung der Zulassung sind ein ärztliches Gutachten und eine augenärztliche Untersuchung notwendig. Wer ab seinem 50. Lebensjahr eine Verlängerung beantragen möchte, muss entsprechend einer Ersterteilung verfahren und neben dem medizinisch-psychologischen Gutachten und der Untersuchung beim Augenarzt auch einen Arbeitsmediziner aufsuchen.

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